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Verbandsnachrichten

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    Rechtsverordnung: Spiel- und Trainingsbetrieb ist untersagt

    Die Sportbünde in Baden-Württemberg empfehlen den Sportvereinen dringend, den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg Folge zu leisten und den Spiel- sowie Trainingsbetrieb auszusetzen. Laut der Rechtsverordnung, die am 18. März in Kraft getreten ist, ist der Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnlichen Einrichtungen, untersagt. Ebenso verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

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    Mitgliederversammlung des Landes-Segler-Verbandes Baden-Württemberg abgesagt

    Die für Samstag, 28. März in Immenstaad geplante Mitgliederversammlung des Landes-Segler-Verbandes Baden-Württemberg ist abgesagt. Die Mitgliedsvereine werden per E-Mail darüber informiert. Ein neuer Termin steht noch nicht fest und wird den Vereinen fristgemäß mitgeteilt werden.

    Update 16.03.2020:
    Das Schreiben an die Verbandsvereine finden Sie hier...

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