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Aktualisierung zum 28. Juni: Empfehlungen und Hilfestellungen zur Umsetzung der CoronaVO

Der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg hat seine Empfehlungen und Hilfestellungen zur Umsetzung der CoronaVO Baden-Württemberg aktualisiert. Hintergrund ist die Neufassung der CoronaVO zum 28. Juni 2021.

Die Aktualisierung betrifft alle drei Veröffentlichungen:
Empfehlungen für die Durchführung des Jugendtrainingsbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie 
Empfehlungen für die Durchführung von Regatten im Rahmen der Corona-Pandemie 
Hilfestellungen für das Freizeit- und Fahrtensegeln in Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Pandemie 

Gerade für das Freizeit- und Fahrtensegeln bringt die neue Verordnung eine deutliche Erleichterung: Bei Inzidenzen unter 35 entfällt die Test- und Nachweispflicht für die Beherbergung in Häfen.

 

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