Bundesdaten-schutzgesetz
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25.5 das Datenschutzrecht vereinheitlicht. Damit gehen Veränderungen für Organisationen (eben auch für Sportvereine) einher, die personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeiten oder speichern.
Der erste Schritt zur Umsetzung der neuen Bestimmungen ist eine Bestandsaufnahme aktueller Prozesse in der vereinseigenen Datenverarbeitung (z.B. Mitgliederlisten...) Ausführliche Informationen und Anleitung bieten die Sportbünde und das Land. So z.B. das Vereinsservicebüro des WLSB in seiner Infothek „Datenschutz & Internet“ (www.wlsb.de) oder „www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-im-verein“
R.Heinl