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Verbandsnachrichten

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Hinweise für die Anmeldung

Die Anmeldung zu den verschiedenen Befähigungsnachweisen (Sportbootführerscheine / Funkzeugnisse) erfolgt direkt bei den zuständigen Prüfungsausschüssen:

Prüfungsausschuss Bodensee des DSV
Leitung: Dietmar Buck, Johann-Sebastian-Bach-Str. 20, 88097 Eriskirch
Tel.: 0 75 41 / 489 46 82, Fax: 0 32 22 / 313 54 11
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.pruefungsausschuss-bodensee.org

Prüfungsausschuss Stuttgart des DSV
Leitung: Petra Pross, Blumenstr. 45, 71706 Markgröningen
Tel.: 0 71 45 / 932 79 81, Fax: 0 71 45 / 932 79 82, Mobil: 0 172 / 5 28 96 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.pruefungsausschuss-stuttgart.org

 

Hinweise zu praktischen Prüfungen:

Die Prüfungsausschüsse stellen keine Prüfungsboote zur Verfügung. Sofern Sie die Ausbildung nicht bei einer Ausbildungsstätte gemacht haben, müssen Sie selbst für ein geeignetes Prüfungsboot sorgen.

Sportbootführerscheine auf Gewässern in Baden-Württemberg

Auf den schiffbaren Gewässern in Baden-Württemberg sind für das Führen von Wassersportfahrzeugen in der Regel Sportbootführerscheine, auch "Schifferpatente" oder "Befähigungsnachweise" genannt, erforderlich.

Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt die Altersgrenze von 16 Jahren auch für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 20 m Länge.

Ab einer Nutzleistung von 11,04 kW (>15 PS) ist der Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben.

Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) und unter 15 m Länge.

Zum Führen von Segelsurfbrettern im Binnenbereich ist kein Sportbootführerschein mehr erforderlich.
Die Fahrerlaubnisregelungen für Landesgewässer und den Bodensee sind derzeit unverändert.

Auf dem Bodensee besteht Führerscheinpflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge deren Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt sowie für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche. Nähere Einzelheiten sind unter Verband - Reviere - Bodensee - Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen aufgeführt.

Auf dem Bodensee werden bestimmte andere Schifferpatente zum Führen von Vergnügungsfahrzeugen (Wassersportfahrzeuge) für die Dauer von 30 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres anerkannt. Es muss sich um einen in einem Bodenseeuferstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsnachweis, der nicht für den Bodensee gilt oder um das Internationale Zertifikat der ECE-Resolution Nr. 40 Trans/SC. 3/147 handeln. Antrag beim zuständigen Schifffahrtsamt stellen.

Auf deutscher Seite des Bodensees werden der ehemalige A-Schein des Deutschen Seglerverbandes für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent zum Führen von Segelfahrzeugen anerkannt; ebenso für die Praxisprüfung die amtlichen deutschen Befähigungsnachweise (Binnenführerschein, Sportbootführerschein See, SKS usw.). Detailfragen sind an die zuständigen Schifffahrtsämter zu richten, Adressen siehe unter: Verband - Reviere - Bodensee - Schifffahrtsämter / Polizeibehörden.

Das Bodenseeschifferpatent kann auf Antrag beim Deutschen Seglerverband in 22309 Hamburg, Gründgenstr. 18, gegen einen Gebühr von 31,19 EUR in einen Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (in der entsprechenden Antriebsart) prüfungslos umgeschrieben werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Für den Erwerb des Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen wird bei der Prüfung die Praxisprüfung zum Bodenseeschifferpatent als praktische Prüfung anerkannt, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Schifffahrtsbehörde vom Bodensee vorgelegt wird. Die Bescheinigung wird gegen eine Gebühr erteilt, wenn bei der Praxisprüfung "Fahren nach Kompass-Kurs" und "Peilaufgaben" erfolgt sind. Bei der Prüfung beantragen!

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