Geänderte CoronaVO der Landesregierung ab 2. November

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 2. November gilt und vorerst bis zum 30. November befristet ist.
Die Ausübung von Individualsport ist innerhalb der gültigen Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich, auch bleiben Sportboothäfen geöffnet.
Nicht zulässig sind Trainingsmaßnahmen, die über die geltenden Kontaktbeschränkungen hinausgehen.
Die geänderte Verordnung finden Sie im Wortlaut hier.