Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport zum 18. September 2020

Im Zuge der Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 3. September eine neue Version veröffentlicht.
Vom 19. September 2020 an gilt die neue Verordnung für Sportangebote in Baden-Württemberg, bis vorerst zum 31. Januar 2021.
Die neue Verordnung regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg und gilt ab dem 19. September 2020. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen Verordnungen im Sport.