Ab 2. Juni Trainingsgruppen mit bis zu 10 Personen möglich: Überarbeitete Empfehlungen für den Jugendtrainingsbetrieb

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue CoronaVO Sportstätten, gültig ab 2. Juni, veröffentlicht. Demnach ist das Training in Gruppen mit bis zu 10 Personen (inkl. Trainer/Übungsleiter) ab Dienstag, 2. Juni zulässig. Die neue Verordnung finden Sie hier.
Die Seglerjugend Baden-Württemberg wird ihre Empfehlungen für den Jugendtrainingsbetrieb entsprechend überarbeiten. Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier...