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Seglerjugend beschließt Änderung der Jugendordnung

Beim Landesjugendseglertreffen Anfang Februar in Öhningen wurden zwei Änderungen der Jugendordnung der Seglerjugend beschlossen. Zentrale Änderung war die Erhöhung des Jugendalters auf 27 Jahre.

Der Antrag auf Änderung des Jugendalters wurde vom Landesjugendsegelausschuss gestellt. Hintergrund ist die Anpassung des Jugendalters der Seglerjugend an die gesetzliche Regelung aus dem Sozialgesetzbuch (SGB §8), welches die Defintion "Junger Mensch" bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vorsieht. Identische Altersregelungen sind bei den Landessportbünden, dem Deutschen Olympischen Sportbund/Deutsche Sportjugend sowie bei einer Vielzahl vom Fachverbänden seit vielen Jahren umgesetzt. So werden, ebenfalls seit vielen Jahren, bei den jährlichen Bestandserhebungen der drei Baden-Württembergischen Sportbünde die Jugendlichen bis 27 Jahren abgefragt. Die drei Landessportbünde bgrüßen die beschlossene Änderung der Jugendordnung ausdrücklich.
Auch die Deutsche Seglerjugend, die Jugendorganisation des Deutschen Segler-Verbandes, wird 2019 ihre Jugendordnung entsprechend anpassen - so der Beschluss des Jugendseglertreffens 2017 in Leipzig.

Nicht geändert werden soll dagegen das Alter der Landesjugendsprecher bzw. der Landesjugendsprecherinnen:
Der Landesjugendsegelausschuss geht davon aus, dass Seglerinnen und Segler unter 18 Jahren besondere Berücksichtigung bzgl. ihrer Vertretung in der der Seglerjugend Baden-Württemberg und damit in der Vereins- bzw. Verbandsstruktur bedürfen. Um diese Kinder und Jugendliche angemessen zu repräsentieren und ihnen Gehör zu verschaffen ist es aus Sicht des Landesjugendsegelausschusses unerlässlich, diesen entsprechend zwei gewählte Repräsentanten im Landesjugendsegelausschuss an die Seite zu geben. Dagegen geht der Landesjugendsegelausschuss bei der Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren, aufgrund der Volljährigkeit und entwickelten Reife, davon aus, dass sich diese zum Großteil selbständig entsprechend einbringen und „Gehör verschaffen“ können. Eine Repräsentanz im Landesjugendsegelausschuss soll hier dennoch mit einem berufenen Beisitzer der entsprechenden Altersgruppe gewährleistet werden.

Mit der Änderung der Altersregelung möchte der Jugendsegelausschuss auch die Lücke zwischen der bisherigen Altersregelung und der Altersgruppe der "Junioren" schließen, die sich in den aktuellen Vereins- und Verbansstrukturen nicht wiederfinden. Die ntsprechende Änderung der Jugendordnung wurde mit nur zwei Gegenstimmen vom Landesjugendseglertreffen beschlossen.

Einstimmig wurde die Erhöhung der maximalen Amtszeit des Jugendobannes bzw. der Jugendobfrau auf drei Wiederwahlen (max. 12 Jahre Amtszeit) beschlossen. Eingebracht wurde dieser Antrag vom Yacht-Club Radolfzell.
Beide Änderungen der Jugendordnung der bedürfen noch der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Landes-Segler-Verbandes Baden-Württemberg am 17. März bestätigt.

Eine Synopse der alten/neuen Jugendordnung können Sie hier herunterladen.
Das Protokoll des Landesjugendseglertreffens wir den Vereinen in den nächsten Wochen per E-Mail zugesendet.

 

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